Moin zusammen, ich verkaufe meine 800er, da ich auf eine 1200er umsteigen möchte. Nun wollte ich noch den Winterrabatt meines Händlers für eine Inspektion mitnehmen, da die ohnehin bald ansteht und das Mopped so besser verkauft werden kann. Zudem habe ich keinen Stress mit dem Verkauf. Jetzt hat sich herausgestellt, dass etwas am Getriebe nicht stimmt, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass sie sich im kalten Zustand nicht gut vom 3->2 schalten lässt. Gestern wurde mir mitgeteilt, dass der Motor ausgebaut werden muss und alles geprüft wird. Für mich ist das ein klarer Garantiefall. Zumindest im gestrigen Gespräch habe ich nicht zur Gänze verstanden, wie es sich hier mti den Kosten verhält. Man hat mir versichert, dass man keine Schraube löst, sondern vorher erstmal mit mir telefoniert. Das wiederrum verstehe ich nicht. Das Getriebe funktioniert offenbar nicht richtig, sollte es aber. Kennt sich da jemand aus? Muss ich zunächst die Kosten für den Ausbau und die Prüfung tragen? Wie gesagt ist das nach meinem Verständnis ein Garantiefall und der sollte für mich doch kostenlos sein, oder? Egal ob man das gesamte Motorrad zerlegen müsste, oder? Gruß
Die prüfen auf alle Fälle erst mal obs auch wirklich Gewährleistung ist. Theoretisch könnt ja auch viel zu wenig Öl eingefüllt sein, du könntest versucht haben das Getriebe zu "tunen" usw usw. Dann fällt die Gewährleistung ( bei BMW gibts keine Garantie) weg, sollte kein bzw. ein unvollständiger Kundendienst gemacht worden sein.
Okey. Das macht Sinn. Dann mache ich mir keine Gedanken. Weder habe ich an dem Getriebe herumgespielt, noch ist es Unfallfahrzeug oder zu wenig Öl eingefüllt. Ist auch lückenlos Scheckheftgepflegt.
Richtig ist natürlich, hier zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden, aber wahrscheinlich muss man das hier nicht, sonst müsste man auch die Frage der Beweislastumkehr betrachten. Wäre das Motorrad im Bereich der Garantieverlängerung, die eigentlich eine Reparaturversicherung ist, wären die Bedingungen nochmal anders. Im Anspruchsfall hat man den Anspruch auf kostenlose Fehlerbehebung - und da gehört eine Diagnose einfach dazu, ohne einen eigenen Anspruch darauf zu begründen. Solltest Du die Reparatur nicht zulassen, müsstest Du die Diagnose vermutlich zahlen. Ergibt sich aus der Diagnose ein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung, kosten Dich weder Diagnose noch Reparatur. Ergibt sich aus der Diagnose kein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung, müsstest Du die Diagnose in jedem Fall zahlen, die Reparatur auch, wenn Du sie beauftragst. Anders ausgedrückt: Wenn sie den Fehler kostenlos beheben müssen, ist es deren Problem, wenn sie dazu nachsehen müssen, woran es liegt. Fälle, in denen die Ursache nicht offensichtlich ist und erst untersucht werden muss, kommen aber immer wieder mal vor und meines Wissens muss der Kunde für bereits geleistete Arbeiten aufkommen, wenn sich herausstellt, das es kein Fall von Garantie oder Gewährleistung ist. In aller Regel wird eine Werkstatt vorsichtig sein und nicht leichtfertig die Kostenübernahme zusagen, ehe sie nicht wissen, dass sie müssen. An Deiner Stelle würde ich das Ergebnis erst einmal abwarten und die Diskussion erst fortsetzen, wenn es Schwierigkeiten gibt. Eckart